RVG – Aktuell 2024 Aktuelle Rechtsprechung – Gebührenoptimierung – Fallstricke vermeiden

Informationen:

Seminarnummer:
2024 05
Referent(en):
Horst-Reiner Enders
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Online-Seminare, Fortbildungsveranstaltungen
Termine:
18.06.2024 09:30 Uhr  – 15:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
180,00 €

Beschreibung

„RVG – Aktuell 2024

Aktuelle Rechtsprechung – Gebührenoptimierung – Fallstricke vermeiden“

 

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

 die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am

 Dienstag, 18. Juni 2024 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 das obige Online-Seminar mit dem Referenten

 Horst-Reiner Enders,

gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied

Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

 durch.

 Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen/Rechtsfachwirte und Bürovorsteherinnen/Bürovorsteher im RA-Fach. Vor­kenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

 Die Veranstaltung wird als Online-Seminar geführt. Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie Lautsprecher, wenn möglich Kopfhörer. Vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie die Logindaten sowie ein Skript an die uns mit der Anmeldung zum Online-Seminar übermittelte E-Mailadresse.

 Die Teilnahmegebühr beträgt einschließlich Online-Skript                       180,00 €

 und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2024 05 sowie des Namens des Teilnehmers   bei der

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF
 

zu überweisen.

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Ver­anstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

 Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RAin Doreen Fischer

 Themenübersicht

 

In dem Seminar wird zum Einen aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkung in der Praxis betrachtet. Zum Anderen werden in dem Seminar Möglichkeiten aufgezeigt, das Gebührenaufkommen zu optimieren. Es gilt auch Fallstricke zu vermeiden, damit der Gebührenanspruch nicht wieder „verloren geht“. Grundsätzliche Erläuterungen sollen helfen, Probleme zu verstehen und Ansätze zur Lösung zu finden. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen die Thematik.

 Themenschwerpunkte sind u. a.

  • Vergütungsvereinbarung: Rechtsprechung des EuGH zur Vereinbarung einer Zeitvergütung! Umsetzung in der Praxis?
  • Kann wirksam mit dem PKH-Mandanten vereinbart werden, dass der Mandant die Differenz zwischen PKH-Vergütung und Wahlanwaltsvergütung an den beigeordneten Anwalt zahlt? Neue Entscheidung des OLG Brandenburg: Unlauterer Wettbewerb?
  • Mandant:in realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei PKH/VKH, und was bei Beratungshilfe?
  • Welchen Auftrag darf der Mandant dem RA:in erteilen und welche Gebühren sind erstattungsfähig? Der BGH stellt dies klar!
  • Geschäftsgebühr in Forderungssachen: 0,5, 0,9, 1,3 oder …? In welcher Höhe kann der Rechtsanwalt sie bestimmen?
  • Einigungsgebühr: In welcher Höhe fällt sie in welchen Fällen an: 0,7, 1,0, 1,3 oder 1,5?
  • Terminsgebühr auch ohne Wahrnehmung eines Termins oder ohne Besprechung mit der Gegenseite?
  • Erledigung der Hauptsache: Terminsgebühr und / oder Einigungsgebühr? Ermäßigung der Gerichtskosten in welchen Fällen?
  • Außergerichtlicher Gesamtvergleich mehrerer anhängiger Verfahren! Eine oder mehrere Termins- und Einigungsgebühren?
  • Verbindung und Trennung von Verfahren! Welche Vergütung kann mit dem Mandanten abgerechnet werden und welche ist von dem unterlegenen Gegner zu erstatten?
  • BGH zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines RA an einem dritten Ort!
  • BGH: RA beauftragt den Terminsvertreter in eigenem Namen! Ist die gezahlte Vergütung erstattungsfähig und kann diese vom Mandanten zurückverlangt werden?
  • Hebegebühr erstattungsfähig, wenn der Gegner die festgesetzten Kosten unaufgefordert an RA:in zahlt?

 

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