Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - MoPeG tritt am 01.01.2024 in Kraft!

Informationen:

Seminarnummer:
2023 25
Referent(en):
Ralph Landsittel
Ort/Anschrift:
Ehrenbergsaal, Bürgerzentrum Bruchsal , Am Alten Schloß 22, Bruchsal
Kategorien:
Fortbildungsveranstaltungen, Präsenz-Seminare
Berufsrechtliche Veranstaltungen:
Fachanwalt für Erbrecht - 5,0 Std.
Fachanwalt für Familienrecht - 5,0 Std.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - 5,0 Std.
Fachanwalt für Insolvenzrecht - 5,0 Std.
Fachanwalt für Steuerrecht - 5,0 Std.
Fachanwalt für Medizinrecht - 5,0 Std.
Termine:
29.11.2023 09:00 Uhr  – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
180,00 €

Beschreibung

 

SONDERRUNDSCHREIBEN

 

„Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - MoPeG tritt am 01.01.2024 in Kraft!

Mit Auswirkungen auch für bereits bestehende Personengesellschaften!“

 

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

 

die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am

Mittwoch, 29. November 2023 von 9.00 bis 15.00 Uhr

im Ehrenbergsaal des Bürgerzentrums, Am Alten Schloß 22, Bruchsal

(Parkmöglichkeiten Tiefgarage Bürgerzentrum oder Parkhaus Kaiserstraße)

 

das obige Seminar mit dem Referenten

Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralph Landsittel
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Honorarprofessor an der Universität Mannheim

 

durch.

Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 FAO mit 5 Stunden für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht anerkannt.

 

Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt einschließlich Getränken, Kaffeepausen, Mittagessen sowie Skript                                                                                        180,00 €

(Parkgebühren sind im Preis nicht enthalten)

 

und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2023 25 sowie des Namens des Teilnehmers    bei der

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF

 

zu überweisen.

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Walther Hindenlang

Geschäftsführer

 

Themenübersicht


Die Auffassung, mit dem MoPeG werde lediglich die BGH Rechtsprechung zur GbR kodifiziert, daher ändere sich nichts und wäre auch nichts zu unternehmen, ist - zumindest bisher - ebenso verbreitet wie falsch. Tatsächlich muss das neue Recht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Gesellschafter von Personengesellschaften beraten oder selbst Gesellschafter von Personengesellschaften sind veranlassen, die Gesellschaftsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Nicht nur das Recht der GbR, sondern auch dasjenige der Personenhandelsgesellschaften, also in der Praxis insbesondere der GmbH & Co. KG ändert sich weitgehend ohne Übergangsregelungen zum 01.01.2024. Daneben hat das MoPeG Auswirkungen auf die Gestaltung letztwilliger Verfügungen und - nach heutigem Stand - die Entscheidung, Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Gesamthandsgemeinschaften noch in 2023 vorzunehmen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die für die Praxis relevantesten Rechtsänderungen und Empfehlungen für die Gestaltungsberatung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Auch in eigener Sache sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert ihre Gesellschaftsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls die Vor- und Nachteile der Freiberufler GmbH & Co. KG gegenüber der PartmbB abzuwägen. Entsprechende Vergleiche werden mit den Schwerpunkten auf Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vorgestellt.

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