Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 72
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721-25340
Fax: 0721-26627
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Internet: www.rak-karlsruhe.de
29.11.2023 | 09:00 Uhr – 15:00 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am
Mittwoch, 29. November 2023 von 9.00 bis 15.00 Uhr
im Ehrenbergsaal des Bürgerzentrums, Am Alten Schloß 22, Bruchsal
(Parkmöglichkeiten Tiefgarage Bürgerzentrum oder Parkhaus Kaiserstraße)
das obige Seminar mit dem Referenten
Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralph Landsittel
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Honorarprofessor an der Universität Mannheim
durch.
Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 FAO mit 5 Stunden für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht anerkannt.
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt einschließlich Getränken, Kaffeepausen, Mittagessen sowie Skript 180,00 €
(Parkgebühren sind im Preis nicht enthalten)
und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer 2023 25 sowie des Namens des Teilnehmers bei der
zu überweisen.
Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
RA Walther Hindenlang
Geschäftsführer
Themenübersicht
Die Auffassung, mit dem MoPeG werde lediglich die BGH Rechtsprechung zur GbR kodifiziert, daher ändere sich nichts und wäre auch nichts zu unternehmen, ist - zumindest bisher - ebenso verbreitet wie falsch. Tatsächlich muss das neue Recht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Gesellschafter von Personengesellschaften beraten oder selbst Gesellschafter von Personengesellschaften sind veranlassen, die Gesellschaftsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Nicht nur das Recht der GbR, sondern auch dasjenige der Personenhandelsgesellschaften, also in der Praxis insbesondere der GmbH & Co. KG ändert sich weitgehend ohne Übergangsregelungen zum 01.01.2024. Daneben hat das MoPeG Auswirkungen auf die Gestaltung letztwilliger Verfügungen und - nach heutigem Stand - die Entscheidung, Grundstücksübertragungen unter Beteiligung von Gesamthandsgemeinschaften noch in 2023 vorzunehmen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die für die Praxis relevantesten Rechtsänderungen und Empfehlungen für die Gestaltungsberatung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Auch in eigener Sache sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert ihre Gesellschaftsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls die Vor- und Nachteile der Freiberufler GmbH & Co. KG gegenüber der PartmbB abzuwägen. Entsprechende Vergleiche werden mit den Schwerpunkten auf Gesellschaftsrecht und Steuerrecht vorgestellt.