Update Wohnungseigentumsrecht 2023: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

Informationen:

Seminarnummer:
2023 15
Referent(en):
Thomas Hannemann
Ort/Anschrift:
Seminarraum 1, Bürgerzentrum Bruchsal, Am Alten Schloß 22, Bruchsal
Kategorien:
Präsenz-Seminare, Fortbildungsveranstaltungen
Berufsrechtliche Veranstaltungen:
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 7,5 Std.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - 7,5 Std.
Termine:
08.12.2023 09:00 Uhr  – 17:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 €

Beschreibung

Update Wohnungseigentumsrecht 2023:

Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

 

die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am

Freitag, 08. Dezember 2023, von 9.00 bis 17.45 Uhr

Bürgerzentrum Bruchsal, Seminarraum 1, Am Alten Schloß 22, Bruchsal

(Parkmöglichkeiten Tiefgarage Bürgerzentrum oder Parkhaus Kaiserstraße)

das obige Seminar mit dem Referenten

Herrn Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Karlsruhe

u.a. Dozent und Seminarleiter einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen,

Mitherausgeber der NZM

Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 FAO für Fachanwälte für Miet-/WEG-Recht und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht mit 7,5 Stunden anerkannt.

Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt einschließlich Getränken, Kaffeepausen, Mittagessen sowie Skript                                                                                        270,00 €

(Parkgebühren sind im Preis nicht enthalten)

und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2023 15 sowie des Namens des Teilnehmers    bei der

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF

 

zu überweisen.

 

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Walther Hindenlang

Geschäftsführer

Seminarthema

 1.         Die Rechtsfähigkeit der GdWE und ihre Rechtsfolgen, z.B.:

Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum

2.         Die werdende GdWE

3.         Nutzungs- und Gebrauchsfragen, Zweckbestimmung, z.B.:

Wann ist das Wohnen im Teileigentum zulässig? 

4.         Instandhaltung – Instandsetzung – Modernisierung – Bauliche Veränderung, z.B.:

Folgen baulicher Veränderungen ohne Beschluss? 

5.         Mängel und Gewährleistung einschl. Schadensersatz, z.B.:

Anspruch auf Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch Fliesen? 

Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers für Wasserschaden des Nachbarn?                         6.            Wirtschaftsplan, Abrechnung und Kostenverteilung, z.B.:

Begründet ein Beschluss "über den Wirtschaftsplan" Zahlungspflichten? 

Beschlusskompetenz über die "Genehmigung der Jahresabrechnung"?

Heizkostenabrechnung in der Wohnungseigentümergemeinschaft bei fehlendem separaten Wärmemengenzähler

Wie ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt zu verteilen? 

7.         Die Eigentümerversammlung, z.B.:

Beschlusskompetenz für Wiederherstellung des Sondereigentums? 

Was gilt, wenn ein Beschluss gegen öffentliches Recht verstößt? 

Wann entspricht ein inhaltsgleicher Zweitbeschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung?

8.         Der Verwalter, z.B.:

Vom Bauträger unwirksam bestellter Verwalter – und jetzt? 

Ersatz für eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten des Verwalters? 

Anspruch auf Verwalterabberufung im neuen WEG-Recht gegen die Mehrheit? 

9.         Sonderfall: Die verwalterlose GdWE, z.B.:

Passivvertretung bei Beschlussklagen 

Aktivvertretung im Beitragsverfahren 

10.       Der Verwaltungsbeirat

11.       Entzug des Eigentums 

12.       Vermietetes Wohnungseigentum  

13.       Verfahrensfragen, einschl. Kosten, z.B.:

§ 48 Abs. 5 WEG analog auch für Beschlussersetzungsklagen? 

Wahrung der Anfechtungsfrist durch Beschlussanfechtungsklage gegen die übrigen Wohnungseigentümer nach dem 01.12.2020? 

Pflicht zur Nachfrage bezogen auf die Zustellung? 

Haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage verschiedene Streitgegenstände?

Gilt eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung?

Problemfall: Falsches Berufungsgericht

Gebührenstreitwert bei Anfechtung eines Nachschussbeschlusses

Ersatzansprüche nach aufgehobener einstweiliger Verfügung zur Beschlussaussetzung

14.       Sonstiges, z.B.:

Kostenverteilung bei wechselseitig dinglich gesicherter Tiefgaragennutzung

Geldersatz bei unterlassener Beseitigung?

Die bis zum Seminartag veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung wird berücksichtigt.

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