Neueste Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften

Informationen:

Seminarnummer:
2023 10
Referent(en):
Dr. Falk Bernau, Manfred Born
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Fortbildungsveranstaltungen, Online-Seminare
Berufsrechtliche Veranstaltungen:
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Termine:
12.10.2023 09:30 Uhr  – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
180,00 €

Beschreibung


Neueste Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH zum gesamten Recht der Personen- und Kapital-gesellschaften“

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am

Donnerstag, 12. Oktober 2023 von 09.30 Uhr – 12.15 Uhr und 13.45 Uhr – 16.30 Uhr

 

das obige Online-Seminar mit den Referenten

 

Herrn Dr. Falk Bernau

Richter am BGH im für das gesamte Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat

und

Herrn Manfred Born

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, Vorsitzender des II. Zivilsenats


Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 Abs. 2 FAO für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwälte für Insolvenzrecht mit 5 Stunden anerkannt.

Die Veranstaltung wird als Online-Seminar geführt. Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie Lautsprecher, wenn möglich Kopfhörer. Vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie die Logindaten sowie ein Skript an die uns mit der Anmeldung zum Online-Seminar übermittelte E-Mailadresse.

Die Teilnahmegebühr beträgt einschließlich Online-Skript                       180,00 €

und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2023 10 sowie des Namens des Teilnehmers    bei der

 

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF

 

zu überweisen.

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Ver­anstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Walther Hindenlang

Geschäftsführer

 

Themenübersicht

Das Seminar behandelt die neueste Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften aus den ca. letzten zwei Jahren. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwält:innen, Fachanwält:innen für Handels- und Gesell-schaftsrecht sowie Insolvenzverwalter:innen. Informiert wird über aktuelle und praxisrelevante Entscheidungen des Senats sowie über Entwicklungslinien der Senatsrechtsprechung aus erster Hand.

Personengesellschaften, u.a.

  • Analoge Anwendung des § 179a auf die Personengesellschaft?
  • Virtuelle Versammlung
  • Rückständige Einlage
  • Nachhaftung bei Kaptialherabsetzung
  • Außenhaftung in der Insolvenz
  • Darlegung durch den Insolvenzverwalter
  • Einforderung von Nachschüssen durch den Liquidator
  • Entlastung in der GmbH & Co. KG
  • Ausschluss aus der Gesellschaft
  • Schiedsfähigkeit IV

GmbH-Recht, u.a.

  • Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters
  • Gesellschafterliste, negative Legitimationswirkung
  • Geschäftsführung und Geschäftsführerhaftung, Darlegungs- und Beweislast
  • Die Reichweite des § 46 Nr. 8 GmbHG
  • actio pro socio
  • Ersatzanspruch nach Verstoß gegen Zahlungsverbot
  • Insolvenzverschleppungshaftung
  • Berechnung des Verlustausgleichs

Aktienrecht, u.a.

  • Hauptversammlungsbeschlüsse
  • Klagebefugnis des Insolvenzverwalters
  • Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Registerrecht

  • Anmeldung zum Handelsregister
  • "partners" in der Firma einer GmbH
  • Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers
  • Löschung der GmbH und Steuerfestsetzung

Insolvenz, Auflösung und Liquidation

  • Insolvenzrechtliche Einordnung der Auszahlung eines Abfindungsguthabens
  • Verwertung der Firma in der Insolvenz
  • Insolvenzplan und Fortsetzungsbeschluss
  • Patronatserklärung

 (Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklung bleiben vorbehalten!)

 

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