Aktuelles Arzthaftungsrecht

Informationen:

Seminarnummer:
2023 08
Referent(en):
Wolfgang Frahm
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Fortbildungsveranstaltungen, Online-Seminare
Berufsrechtliche Veranstaltungen:
Fachanwalt für Medizinrecht
Termine:
22.09.2023 09:30 Uhr  – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
180,00 €

Beschreibung



Aktuelles Arzthaftungsrecht

 

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

 

die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am

Freitag, 22. September 2023 von 9.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.30 Uhr

das obige Online-Seminar mit dem Referenten

Herr Wolfgang Frahm,

Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

 

durch.

Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 Abs. 2 FAO mit 5 Stunden für Medzinrecht anerkannt.

 

Die Veranstaltung wird als Online-Seminar geführt. Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie Lautsprecher, wenn möglich Kopfhörer. Vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie die Logindaten sowie ein Skript an die uns mit der Anmeldung zum Online-Seminar übermittelte E-Mailadresse.

Die Teilnahmegebühr beträgt einschließlich Online-Skript                       180,00 €

 

und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2023 08 sowie des Namens des Teilnehmers    bei der

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF

 

zu überweisen.

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Ver­anstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Walther Hindenlang

Geschäftsführer

 Themenübersicht


Das Seminar wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.

In dieser Veranstaltung werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen Facharztstandards dargestellt; dazu gehört auch die Frage, inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die oft prozessentscheidenden Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten und Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen).

Es werden auch die prozessualen Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflichten des Patienten, Sachverständigen- und Privatgutachten, Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).

Die Tagung umfasst u.a. die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht aus den letzten drei Jahren.

 

« zurück zur Übersicht