Anspruch auf ALG I, Bürgergeld und/oder Elterngeld? Typische fachanwaltliche Beratungsschwerpunkte an den Schnittstellen von Entgeltersatz-, Grund- sicherungs- und Familienleistungen

Informationen:

Seminarnummer:
2023 07
Referent(en):
Dr. Jens Michel
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Fortbildungsveranstaltungen, Online-Seminare
Berufsrechtliche Veranstaltungen:
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Termine:
27.06.2023 09:30 Uhr  – 16:30 Uhr
28.06.2023 09:30 Uhr  – 12:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 €

Beschreibung



Anspruch auf ALG I, Bürgergeld und/oder Elterngeld? Typische fachanwaltliche Beratungsschwerpunkte an den Schnittstellen von Entgeltersatz-, Grund- sicherungs- und Familienleistungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,


die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am

Dienstag, 27. Juni 2023 von 9.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.30 Uhr sowie

Mittwoch, 28. Juni 2023 von 09.30 – 12.15 Uhr

das obige Online-Seminar mit dem Referenten

Herrn Dr. Jens Michel

Richter am Sozialgericht Berlin

Mediator/Güterichter

durch.

 

Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 Abs. 2 FAO mit 7,5 Stunden für  Fachanwälte für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Sozialrecht, Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Fachanwälte für Familienrecht anerkannt.

Die Veranstaltung wird als Online-Seminar geführt. Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie Lautsprecher, wenn möglich Kopfhörer. Vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie die Logindaten sowie ein Skript an die uns mit der Anmeldung zum Online-Seminar übermittelte E-Mailadresse.

Die Teilnahmegebühr beträgt einschließlich Online-Skript                       270,00 €

und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2023 07 sowie des Namens des Teilnehmers    bei der

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF

zu überweisen.


Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Ver­anstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Walther Hindenlang

Geschäftsführer


Themenübersicht

 

Auf dem Laufenden bleiben bei den arbeitsförderungsrechtlichen Klassikern: Sperrzeitrecht, Ruhen wegen Entlassungsentschädigung und die wesentlichen sozialrechtlichen Folgefragen. Typische Fälle aus der erstinstanzlichen Praxis & aktuelle obergerichtliche Entscheidungen.

Wie können Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe verhindert, deren Auswirkungen zumindest abgemildert oder effektiv kompensiert werden? Welche Möglichkeiten zur Vermeidung von Anspruchsminderungen oder Ruhen wegen einer Abfindung gibt es? Und wie steht es um die Krankenversicherung?

Dieses Seminar zu „klassischen“ Fragestellungen an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht liefert Vertiefung und Update für die fachanwaltliche Beratung bei beabsichtigter vorzeitiger Beendigung von Arbeitsverhältnissen, mit Schwerpunkt auf den arbeitsförderungsrechtlichen Folgen.

Nicht selten sind gleichwohl ergehende Sperrzeitentscheidungen der Arbeitsagenturen mit Aussicht auf Erfolg anfechtbar, weil sie das Ergebnis einer zu schematischen Rechtsanwendung und/oder unzureichender Sachverhaltsermittlung der Behörde sind. Auch hier ist (wieder) der Fachanwalt gefragt! Das Seminar beleuchtet hierzu insbesondere die Kasuistik zum „wichtigen Grund“ und gibt wertvolle Praxishinweise für eine erfolgreiche Interessenvertretung.

  • Aktuelle Streitfragen bei den ALG I-Anspruchsvoraussetzungen (Erreichbarkeit, persönliche Meldung); Corona-Rückblick
  • Alle wesentlichen Probleme zur Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)
  • Aktuelle Kasuistik zum „wichtigen Grund“, u.a. arbeitsgerichtliche Vergleiche, Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell, „Zuzugsrechtsprechung“ des BSG, drohende betriebsbedingte Kündigung, Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit, Darlegung von Gesundheitsgründen, Mobbing, Beweislastentscheidung zulasten der Arbeitsagentur
  • Argumentationsmöglichkeiten zur besonderen Härte zwecks Halbierung der Sperrzeit
  • Verminderung der ALG I-Anspruchsdauer nach § 148 SGB III und deren Umgehung     
  • Kompensationsregelungen in Aufhebungsverträgen und „Entlastung“ der Abfindungssumme
  • Weitere sozial(versicherungs)rechtliche Auswirkungen (KV, PV, RV, SGB II)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elterngeld 2023 - Grundstrukturen, Gesetzgebungsupdate und aktuelle Problemschwerpunkte aus der sozialgerichtlichen Praxis

Angesichts seiner hohen praktischen Bedeutung des Elterngelds als Entgeltersatz- und Familienleistung ist das Elterngeldrecht zahlenmäßig in Streitfällen vor den Sozialgerichten bislang eher unterrepräsentiert; ob die Bescheide der Elterngeldstellen wirklich überdurchschnittlich oft fehlerfrei sind oder sie von den Antragstellern nur schlicht häufiger „hingenommen“ werden, ist schwer zu sagen. Begünstigt würde letzteres sicherlich durch so manche unzugängliche Formulierung und eine durchaus anspruchsvolle Gesetzessystematik im BEEG.

Das Seminar liefert einen kompakten über die Grundstrukturen und Leitfaden für die Ermittlung des Elterngeldanspruchs sowie die aktuellen rechtlichen Problemschwerpunkte für die fachanwaltliche Beratung und Verfahrensführung.

  • Persönliche Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsgrundlagen und Rechtsschutz 
  • Aktuelle Rechtsprechung zu den sog. „Ausklammerungstatbeständen“, wie z.B. die schwangerschaftsbedingte Erkrankungen mit Einkommenseinbußen
  • Der ewige Streit um die Berücksichtigung lohnsteuerrechtlich vorteilhafter „sonstiger Bezüge“:   Wirken sie wirklich nie Elterngeld erhöhend?
  • Die gesetzlichen Änderungen für Geburten ab September 2021
  •  „Corona“-Sonderregelungen

Bürgergeld trotz hoher Abfindung? Aktuelle Chancen im SGB II für den Mandanten erkennen und nutzen. Grundlagen und Profi-Wissen zum Einkommens- und Vermögensschutz im SGB II, typische Streitfälle aus der Praxis & Rechtsprechungsupdate.

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass Mandate, die zunächst mit einer kündigungsschutzrechtlichen Perspektive begonnen haben, im Zuge der Beratung eine immer stärkere sozialrechtliche Dimension erlangen können: Ist das ALG I von vorne herein nicht bedarfsdeckend oder der Anspruch bald erschöpft, so stellt sich die Frage nach einem (ggf. aufstockenden) Anspruch nach dem SGB II.

Eine hohe Abfindung muss hierbei kein Hindernis mehr sein! Denn die bereits für „Corona-Zeiträume“ durch § 67 SGB II ermöglichte Zugangserleichterung zum Arbeitslosengeld II trotz beachtlichen liquiden Vermögens wird durch das zum 1.1.2023 eingeführte Bürgergeld nicht nur teilweise fortgesetzt, sondern auch das Schutzniveau für Erwerbseinkommen und selbstgenutzte Immobilien im SGB II erweitert.

Das Seminar sensibilisiert für diese „Chancen“ im SGB II wie die klassischen Problemschwerpunkte der Vermögens- und Einkommensberücksichtigung beim SGB II-Aufstocken und bringt Sie kompakt auf dem aktuellen Stand für die fachanwaltliche Beratungspraxis.

  • Die wichtige Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen - Typische Probleme aus der erstinstanzlichen Praxis
  • Welche Änderungen bringt das Bürgergeld? Und was gilt ab wann?
  • Vermögensprüfung 2023 – Karenzzeit und neue Freigrenzen für liquides Vermögen!
  • Problemschwerpunkt: Wann ist eine selbstgenutzte Immobilie geschützt? Update 2023
  • Anrechnungsfreie Einkommensarten und neue Einkommensfreibeträge
  • Einkommensermittlung bei selbständiger Tätigkeit
  • Streit um Betriebsausgaben.  Wann ist eine Ausgabe erforderlich?
  • Schutz gegen fiktive Erhöhung der Einnahmen durch das Jobcenter
  • Wenn das Jobcenter Finanzamt spielt: Die (richtige Anwendung der Rechtsatzsammlung des BMF

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