Wahrnehmbarkeits-Crashtest zur Selbsterfahrung - Präsenzseminar zur Wahrnehmbarkeit und Schadenkompatibilitätsfeststellung bei Verkehrsunfällen

Informationen:

Seminarnummer:
2023 05
Referent(en):
Dr. Michael Weyde, Gesine Reisert
Ort/Anschrift:
Ehrenbergsaal, Bürgerzentrum Bruchsal , Am Alten Schloß 22, Bruchsal
Kategorien:
Fortbildungsveranstaltungen, Präsenz-Seminare
Berufsrechtliche Veranstaltungen:
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Termine:
08.05.2023 09:00 Uhr  – 17:45 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 €

Beschreibung

 

Wahrnehmbarkeits-Crashtest zur Selbsterfahrung - Verteidigung beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB aus juristischer und technischer Sicht

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

 

die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am

Montag, 08. Mai 2023 von 9.00 bis 17.45 Uhr

im Ehrenbergsaal des Bürgerzentrums, Am Alten Schloß 22, Bruchsal

(Parkmöglichkeiten Tiefgarage Bürgerzentrum oder Parkhaus Kaiserstraße)

 

das obige Seminar mit dem Referenten

Herrn Dr. Michael Weyde

Dipl.-Ing., Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für

Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern

 

durch.

Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 FAO mit 7,5 Stunden für  Fachanwälte für Verkehrsrecht, für Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, für Fachanwälte für Strafrecht und für Fachanwälte für Versicherungsrecht anerkannt.

 

Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt einschließlich Getränken, Kaffeepausen, Mittagessen sowie Skript                                                                                        270,00 €

(Parkgebühren sind im Preis nicht enthalten)

und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2023 05 sowie des Namens des Teilnehmers    bei der

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF

zu überweisen.

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Walther Hindenlang

Geschäftsführer

Themenübersicht

Das Seminar richtet sich insbesondere an Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, aber grundsätzlich an alle Juristen/-innen, die auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig sind und nicht nur die Theorie vermittelt bekommen, sondern selbst einmal erleben wollen, wo die Grenzen der akustischen, taktilen und vestibulären Wahrnehmbarkeit von Kleinkollisionen liegen. Dazu werden Crashfahrzeuge bereitgestellt, mit denen die Seminarteilnehmer Kleinkollisionen durchführen können, um selbst als Insasse und Betrachter von außen die unterschiedlichen Wahrnehmungen im wahrsten Sinne zu „erfahren“.

Die Crashfahrzeuge sind ausgestattet mit Beschleunigungssensoren und professionellen Schallpegelmessgeräten zur Terzmittenanalyse. Wenn Sie von Berufs wegen Personen anklagen oder verteidigen, sollten Sie wissen, was das ist. Im Seminar wird dies und vieles mehr zu den Themen Wahrnehmbarkeit und Schadenkompatibilitätsprüfung zum Nachweis der Beteiligung vom technischen Sachverständigen vermittelt.

Darüber hinaus werden im Seminar die praktischen Verteidigungsmöglichkeiten im Bereich der Wahrnehmbarkeit von Zeuginnen und Zeugen einerseits und dem Wiederkennen andererseits sowie weiteren Tatbestandsvoraussetzungen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB aus juristischer Sicht erläutert.

 

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