Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 72
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721-25340
Fax: 0721-26627
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Internet: www.rak-karlsruhe.de
08.05.2023 | 09:00 Uhr – 17:45 Uhr |
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am
Montag, 08. Mai 2023 von 9.00 bis 17.45 Uhr
im Ehrenbergsaal des Bürgerzentrums, Am Alten Schloß 22, Bruchsal
(Parkmöglichkeiten Tiefgarage Bürgerzentrum oder Parkhaus Kaiserstraße)
das obige Seminar mit dem Referenten
Dipl.-Ing., Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern
durch.
Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 FAO mit 7,5 Stunden für Fachanwälte für Verkehrsrecht, für Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, für Fachanwälte für Strafrecht und für Fachanwälte für Versicherungsrecht anerkannt.
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt einschließlich Getränken, Kaffeepausen, Mittagessen sowie Skript 270,00
(Parkgebühren sind im Preis nicht enthalten)
und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer 2023 05 sowie des Namens des Teilnehmers bei der
zu überweisen.
Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
RA Walther Hindenlang
Geschäftsführer
Themenübersicht
Das Seminar richtet sich insbesondere an Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, aber grundsätzlich an alle Juristen/-innen, die auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig sind und nicht nur die Theorie vermittelt bekommen, sondern selbst einmal erleben wollen, wo die Grenzen der akustischen, taktilen und vestibulären Wahrnehmbarkeit von Kleinkollisionen liegen. Dazu werden Crashfahrzeuge bereitgestellt, mit denen die Seminarteilnehmer Kleinkollisionen durchführen können, um selbst als Insasse und Betrachter von außen die unterschiedlichen Wahrnehmungen im wahrsten Sinne zu erfahren.
Die Crashfahrzeuge sind ausgestattet mit Beschleunigungssensoren und professionellen Schallpegelmessgeräten zur Terzmittenanalyse. Wenn Sie von Berufs wegen Personen anklagen oder verteidigen, sollten Sie wissen, was das ist. Im Seminar wird dies und vieles mehr zu den Themen Wahrnehmbarkeit und Schadenkompatibilitätsprüfung zum Nachweis der Beteiligung vom technischen Sachverständigen vermittelt.
Darüber hinaus werden im Seminar die praktischen Verteidigungsmöglichkeiten im Bereich der Wahrnehmbarkeit von Zeuginnen und Zeugen einerseits und dem Wiederkennen andererseits sowie weiteren Tatbestandsvoraussetzungen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB aus juristischer Sicht erläutert.