Aktuelle Beratungsschwerpunkte aus erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht

Informationen:

Seminarnummer:
2023 04
Referent(en):
Hartmut Klein
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Fortbildungsveranstaltungen, Online-Seminare
Berufsrechtliche Veranstaltungen:
Fachanwalt für Steuerrecht - 7,5 Std.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - 7,5 Std.
Fachanwalt für Erbrecht - 7,5 Std.
Fachanwalt für Familienrecht - 7,5 Std.
Termine:
24.04.2023 09:30 Uhr  – 16:30 Uhr
25.04.2023 09:30 Uhr  – 12:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 €

Beschreibung


Aktuelle Beratungsschwerpunkte aus erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe führt für ihre Mitglieder am


Montag, 24. April 2023 von 09.30 Uhr – 12.15 Uhr und 13.45 Uhr – 16.30 Uhr sowie

Dienstag, 25. April 2023 von 09.30 Uhr – 12.15 Uhr.

 

das obige Online-Seminar mit dem Referenten

Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater

Dr. Hartmut Klein, Bergisch-Gladbach

Mitautor des Handbuchs zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz „Änderung der Unternehmensform“ sowie „Praxishandbuch der GmbH“

 

durch.

Hinweis: Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i.S. von § 15 Abs. 2 FAO mit 7,5 Stunden für Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwälte für Erbrecht sowie Fachanwälte für Familienrecht anerkannt.

Die Veranstaltung wird als Online-Seminar geführt. Sie benötigen einen internetfähigen PC/Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie Lautsprecher, wenn möglich Kopfhörer. Vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie die Logindaten sowie ein Skript an die uns mit der Anmeldung zum Online-Seminar übermittelte E-Mailadresse.

Die Teilnahmegebühr beträgt einschließlich Online-Skript                       270,00 €

und ist ausschließlich auf das Seminarkonto der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe unter Angabe der Seminarnummer    2023 04 sowie des Namens des Teilnehmers    bei der

Postbank Karlsruhe, IBAN: DE56 6601 0075 0169 2167 59, BIC: PBNKDEFF

zu überweisen.

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig, eine Eingangsbestätigung sowie eine Rechnungsstellung erfolgen nicht.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung während der letzten 10 Tage vor Beginn der Ver­anstaltung ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nur ausnahmsweise nach Prüfung im Einzelfall möglich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

RA Walther Hindenlang

Geschäftsführer

Themenübersicht

Neues zu Nießbrauchs-, Vermächtnis-, Betriebsübertragungsgestaltungen mit Wegzugsvorsorge

A. Einkommensteuer

I. 4. Corona-Steuerhilfegesetz

II. Steuerentlastungsgesetz 2022

IV. Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben

V. Privates Veräußerungsgeschäft bei Kryptowährungen

VI. Gewerbliche Infizierung einer Freiberuflersozietät durch Konzentration auf Verwaltungsaufgaben bei einem Mitgesellschafter

VII. Update zu § 17 EStG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 07.06.2022

VIII Umstrukturierung und vorweggenommene Erbfolge

IX. Nießbrauch und Mitunternehmerschaften

X. Realteilung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

B. Körperschaftsteuer

I. Ersetzen der Ausgleichspostenmethode durch die Einlagenlösung im Jahresabschluss 2022

II. § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 UmwStG im Lichte der BFH-Rechtsprechung

III. Inkongruente Gewinnausschüttung

C. Erbschaft- und Schenkungsteuer

I. Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

II. Vermögensverwaltungstest nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG

III. Unionsrechtswidrigkeit des § 16 Abs. 2 und § 10 Abs. 6 ErbStG

IV. Gefahren aus der Änderung des § 10 Abs. 6 ErbStG (Wie soll unentgeltlich übertragen werden?)

D. Grunderwerbsteuer

I. Das share-deal-Gesetz, insbesondere die Übergangsregelungen (Fallen bei Veräußerungsgeschäften)

II. Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen

III. Offene Anwendungsfragen

E. Verfahrensrecht

I. Rückwirkung im Steuerrecht

II. Beendigung der Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 AO, insbesondere auch in Fällen der Erbschaftsteuer

III. Erstattungsberechtigter bei vermeintlicher Organschaft

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